In der Ausbildung zum Psychotherapeuten steht die Patientenb.ehandlung im Vordergrund
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Ausbildung zum Psychotherapeuten

Psychologiestudierende, die später therapieren möchten, müssen nach dem Master die Ausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ absolvieren. Auf was Du achten musst, wenn Du Dir dieses Berufsziel gesteckt hast, erfährst Du hier.


Psychologischer Psychotherapeut: Gesetzliche Grundlage

Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und darf nur nach dem Absolvieren der Ausbildung zum Psychotherapeuten getragen werden. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten, kurz „PsychThG-APrV“ regelt die Rahmenbedingungen der theoretischen und praktischen Ausbildung und ist in allen Bundesländern gleichermaßen aufgebaut. Nach der meist dreijährigen Ausbildung in Vollzeit erhält der PIA (Psychotherapeut in Ausbildung) die Approbation und darf je nach Berufsbild Kinder und Jugendliche oder Erwachsene therapieren.

Das Ziel der Ausbildung ist dabei, dem Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, um in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von psychischen Störungen auf Basis von wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können (§ Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 PsychTh-APrV). Dabei muss die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden umfassen und aus folgenden Bausteinen bestehen:

  • Praktische Tätigkeit
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung unter Supervision
  • Selbsterfahrung


Die Praktische Tätigkeit bei der Ausbildung für Psychotherapeuten

Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1.800 Stunden. Mindestens 1.200 Stunden der Ausbildung zum Psychotherapeuten müssen an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung abgeleistet werden. Die restlichen 600 Stunden werden nach §2 Abs. 2 PsychTh-APrV an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines Arztes mit einer Weiterbildung in Psychotherapie erbracht. Außerdem muss der Auszubildende an der Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt sein, wovon bei vier dieser Patienten Angehörige einbezogen werden müssen.


Die theoretische Ausbildung in der Psychotherapie

600 Stunden entfallen auf die Theoretische Ausbildung (§3 PsychTh-APrV). Die gesetzliche Regelung besagt, dass in 200 Stunden Grundkenntnisse und in den restlichen 400 Stunden vertieftes Wissen vermittelt werden müssen. Dies geschieht in der Regel in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Fortbildungen. Gelehrt werden meist anwendungsorientierte Therapieverfahren sowie gängige Krankheits- und Störungsbilder. So wird sichergestellt, dass PIAs ihr im Studium erlerntes Wissen beweisen, vertiefen und in die Praxis umsetzen können. Für die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird somit sichergestellt, dass sie den PIA umfassend auf den Beruf vorbereitet.


Die Praktische Ausbildung unter Supervision

Die Praktische Ausbildung wird vom Gesetz als Teil der vertieften Ausbildung gesehen und umfasst 600 Behandlungsstunden unter Supervision. Die Supervision bezeichnet die Überwachung und Betreuung des Auszubildenden durch erfahrene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit dem Ziel, die praktischen Fähigkeiten zu verbessern. Genauer schreibt der Gesetzgeber vor, dass mindestens sechs Patienten behandelt werden müssen und von den 150 Supervisionsstunden mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden müssen. Nur Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und dreijähriger Lehrtätigkeit dürfen als Supervisoren fungieren.


Die Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung (§ 5 PsychTh-APrV) umfasst 120 Stunden und soll PIAs Selbstreflexion während der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten vermitteln. Sie wird von Selbsterfahrungsleitern veranstaltet, die zu den Auszubildenden keine verwandtschaftliche Beziehung haben und vor allem nicht in wirtschaftlichen Abhängigkeiten stehen. Die Selbsterfahrung kann dabei einzeln oder in der Gruppe stattfinden. Die zukünftigen Psychotherapeuten werden dadurch zum einen mit der Patientenperspektive vertraut gemacht und zum anderen lernen sie, mit kritischen Therapiesituationen umzugehen.


Ausbildung zum Psychotherapeuten: Die Prüfung

Für die Zulassung zur staatlich anerkannten Prüfung müssen die Geburtsurkunde, das Zeugnis vom Psychologie-Studium, eine Bescheinigung der Ausbildung und mindestens zwei Falldarstellungen vorgelegt werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist bundesweit zentral geregelt und findet zweimal im Jahr, genauer gesagt im Frühjahr und im Herbst, statt. Abgefragt wird die Theorie in offenen Fragen oder im Multiple-Choice-Format. Die Prüfung dauert 120 Minuten. Die mündliche Prüfung wird von der jeweiligen Einrichtung durchgeführt und dauert ebenfalls zwei Stunden. Allerdings zählt die mündliche Prüfung doppelt so viel wie die schriftliche. Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung erhält der PIA die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut und somit die Berechtigung zur Berufsausübung.


Kosten Psychotherapeut Ausbildung


Die Kosten der Ausbildung

Leider kostet die Ausbildung zum Psychotherapeuten immer noch einiges an Geld und die Aufwandsentschädigung für Vollzeitarbeit ist deutlich unter dem Mindestlohn. Viele zukünftige Psychotherapeuten demonstrieren deswegen und hoffen auf eine Änderung. Aktuell hat beispielsweise die Partei Bündnis 90/Die Grünen eine Reform für die Ausbildung vorgelegt. Die Ausbildung kostet meist zwischen 12.000 € und 25.000 €, während das monatliche Gehalt meist zwischen 100 € und 1000 € liegt. So liegen die Kosten beispielsweise an der Universität Koblenz bei 13.200 € und einer Vergütung von 25 € pro Stunde für Patientenbehandlungen. Monatlich sind das ungefähr 420 €. Die Uni Trier gibt als Kosten 12.000 € an und nennt das Gehalt als Möglichkeit der Refinanzierung. Die Gesamtkosten der dreijährigen Ausbildung an der TU Dresden belaufen sich auf 18.445 € und der Verdienst für drei Jahre wird mit 18.000 € angegeben. An der Uni Heidelberg erwarten PiAs Ausbildungsgebühren in der Höhe von 21.395 € und die Aufwandsentschädigung beträgt 25.200 €.


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