Arbeitszeugnis
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Das Arbeitszeugnis – auf was Du achten solltest

Das Arbeitszeugnis ist die Blüte der Kryptographie. Zwischen den Zeilen lesen ist hier die Devise. Auf was Du achten musst und welche Rechte du hast, erfährst Du hier.

 

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt bekommt. Das einfache und das qualifizierte Zeugnis unterscheiden sich in der Ausführlichkeit der Beschreibung und Bewertung der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen.

 

Welches sind Deine Rechte?

Der Arbeitgeber muss die Leistungen des Arbeitnehmers wahrheitsgetreu angeben. Die ausgeübten Aufgaben während des Jobs sollten vollständig aufgeführt sein. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit dürfen nicht aufgelistet werden. Der Kündigungsgrund darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers im Zeugnis erwähnt werden. Das Gutachten darf den Arbeitnehmer nicht in eine nachteilige Position auf dem Arbeitsmarkt bringen. Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, jedoch muss er die Ausstellung erst auf das Verlangen des Arbeitnehmers hin veranlassen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, darum solltest Du Dich am besten umgehend um ein Arbeitszeugnis kümmern.

 

Was genau soll das bedeuten?

Arbeitszeugnisformulierungen stiften häufig Verwirrung. Meistens ist das Zeugnis nicht auf den ersten Blick verständlich. Aussagen, die scheinbar wohlwollend formuliert sind, können eine negative Bewertung enthalten. Das Arbeitszeugnis gibt Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeiten und informiert über Leistungen, Kenntnisse und Verhalten des Arbeitnehmers. Je nach Formulierung des Gutachtens kann es den beruflichen Werdegang erleichtern oder erschweren. Das Zeugnisdeutsch ist eine Art Geheimsprache unter Arbeitgebern. Aus ihr entnimmt der Personalentscheider die wahre, entschlüsselte Bewertung.

Beispiele:

  • „Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ – Bedeutet übersetzt: „Sie war unfähig“.
  • „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“ – Bedeutet übersetzt: „Endlich ist er weg“.
  • „Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter.“ – Bedeutet übersetzt: „Er war zwar präsent, kann aber nichts“.

 

Informiere Dich daher nach Erhalt des Zeugnisses genau darüber, was darin eigentlich gesagt wird und kontaktiere ggf. Deinen ehemaligen Arbeitgeber, wenn das Zeugnis Fragen aufwirft.

 

 

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