Exmatrikulation: Raus aus der Uni
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Die Exmatrikulation – raus aus der Uni

Nachdem Du Deine Bachelorarbeit oder Masterthesis abgegeben und auch alle anderen Studienleistungen bestanden hast, ist es soweit: Dein Studium ist beendet. So, wie Du Dich zu Beginn Deines Studiums einschreiben bzw. immatrikulieren musst, steht an dessen Ende mit der Exmatrikulation die Aufgabe Deines Studierendenstatus.
 

Exmatrikulation von Amts wegen

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).
 
Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Wurdest Du von Deiner Hochschule zwangsexmatrikuliert, hast Du verschiedene Möglichkeiten. Hast Du Beiträge oder Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, solltest Du dies so schnell wie möglich nachzahlen. Wende Dich hierzu am besten an das Studierendensekretariat! Denke auch daran, dass oft Säumnisgebühren anfallen, die Du dann zusätzlich bezahlen musst.
 
Generell solltest Du eine Exmatrikulation von Amts wegen immer in eine ordentliche umwandeln, da Du sonst keine Exmatrikulationsbescheinigung bekommst. Das solltest Du auch dann tun, wenn Du exmatrikuliert wurdest, weil Du das Studium erfolgreich beendet hast. Die Exmatriklulationsbescheinigung brauchst Du nämlich für die Ausstellung der Rentenausfallzeitenbescheinigung und auch, wenn Du Dich wieder an einer deutschen Hochschule einschreiben möchtest!
 

Exmatrikulation auf Antrag

Um ordentlich exmatrikuliert zu werden, musst Du bei der zuständigen Stelle (häufig das Studierendensekretariat) einen Antrag auf Exmatrikulation einreichen. Den Antrag findest Du im Normalfall auf der Homepage Deiner Hochschule.
 
In der Regel erfolgt eine ordentliche Exmatrikulation immer zum Ende des aktuellen Semesters. Unter bestimmten Umständen kannst Du Dich allerdings auch mit sofortiger Wirkung während des laufenden Semesters exmatrikulieren. Zu solchen Gründen zählen z.B.:

  • Beenden des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung
  • Hochschulwechsel
  • Beenden des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Beantragung von Sozialleistungen

Neben dem ausgefüllten Antrag musst Du meistens auch noch einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek einreichen. Hierin wird bestätigt, dass Du keine Bücher mehr ausgeliehen hast.
 
Denke auch daran, dass Du im Falle einer sofortigen Exmatrikulation normalerweise Deinen Studierendenausweis und Dein Semesterticket abgeben musst!
 

Und nach der Exmatrikulation?

Hast Du Dich exmatrikuliert, erlischt auch Dein Studentenstatus. Es ist wichtig, dass Du verschiedene Organe und Ämter darüber in Kenntnis setzt! So musst Du beispielsweise Deine Krankenkasse über die Beendigung Deines Studiums informieren. Denn dies tut die Hochschule nicht automatisch.
 
Hast Du während Deines Studiums BAföG erhalten, musst Du auch das für Dich zuständige BAföG-Amt über die Beendigung Deines Studiums informieren.
 
Du stehst am Ende Deines Studiums und weißt noch nicht, wie es weitergehen soll? Vielleicht findest Du ja einen coolen Job in unserer Jobbörse! Dazu gibt es in unserem Blogbereich zahlreiche Tipps und Tricks zum Thema Bewerbung 😉
 
Viel Erfolg!
 
 
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