Krankenversicherung Studium
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Krankenversicherung im Studium

Die Krankenversicherung ist für viele Studenten und Studentinnen ein großes Thema. Je nach Alter, Familienstand oder Anstellungsverhältnis variieren die Möglichkeiten. Wir bringen Licht ins Dunkel!
 

Versicherung und Studentenstatus

Der Status Student ist ein besonderer, nicht nur wegen der vielen Rabatte: Für Dich gelten in vielen Bereichen eigene Regelungen, denn Du bist kein Arbeitnehmer im klassischen Sinne (in der Regel auch nicht, wenn Du nebenher arbeitest), Du bist aber auch nicht arbeitslos.
 
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Das heißt, dass Du im Studium auf jeden Fall zu jedem Zeitpunkt krankenversichert sein musst (mal abgesehen davon, dass das natürlich auch in Deinem Interesse ist).
 
Wir geben Dir einen zuverlässigen Überblick darüber, wie es im Studium mit den Krankenkassen aussieht! Alle Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung und das Studium an einer deutschen Hochschule.
 
Krankenkasse Studium
 

Unter 25: krankenversichert in der Familienversicherung

Fall 1: unter 25, Vollzeit-Studium, Verdienst unter 450 Euro, Eltern oder Ehepartner/in in der gesetzlichen Krankenversicherung
 
Wenn Du unter 25 Jahre alt bist und entweder Deine Eltern oder Dein Ehepartner bzw. Deine Ehepartnerin gesetzlich versichert sind, dann kannst Du über diese familienversichert sein. Familienversicherung ist für Dich und auch für Deine Angehörigen immer kostenlos. Wichtig: Wenn Du in der Familienversicherung sein willst, dann gilt für Dich eine Einkommensgrenze von 450 Euro, wenn Du einen Minijob hast. Bei anderen Arten des Einkommens gilt eine Grenze von 435 Euro. Dein BAföG und/oder die Unterhaltszahlungen Deiner Eltern gelten nicht als anrechenbares Einkommen. Mit dem maximalen Monatsverdienst sind Durchschnittswerte gemeint. Wenn Du zum Beispiel nur in den Semesterferien arbeitest, dann darfst Du hier deutlich mehr verdienen, ohne, dass es sich auf Deine Krankenversicherung auswirkt.
 
Wichtig: Wenn Du unter 25 bist und als Werkstudent arbeitest, also mehr als 450 Euro verdienst, kannst Du nicht in der Familienversicherung bleiben. Du kannst Dich dann in der studentischen Versicherung versichern. Lies dafür einfach den nächsten Fall durch.
 

Über 25, unter 30: studentisch versichert

Fall 2: älter als 24, unter 30, unter 14 Semester, Vollzeitstudium
 
Wenn Du 25 wirst, ist leider Schluss mit der Familienversicherung. Pünktlich zu Deinem 25. Geburtstag musst Du Dich selbst versichern. Für die studentische Pflichtversicherung hat jede Krankenkasse einen speziellen Beitrag. Diese sind durch die selbst erhobenen Zusatzbeiträge nicht gleich hoch, liegen aber inklusive Pflegeversicherung immer um die 90 Euro. Du darfst in einem Minijob oder mit Werkstudentenstatus arbeiten.
 
Wenn Du BAföG beziehst, bekommst Du einen Zuschuss, um die Kosten der Krankenkasse zu zahlen.
 

Ab 30: freiwillig versichert im Studium

Fall 3: über 30 oder mind. 14 Fachsemester, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
 
Wenn Du bereits 30 oder älter bist oder das 14. Fachsemester erreicht hast, kannst Du Dich nicht mehr in der studentischen Pflichtversicherung versichern. Ab diesem Zeitpunkt musst Du Dich freiwillig versichern. „Freiwillig“ ist hier der Name des Versicherungsstatus‘, auch in diesem Fall besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht.
 
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
 
a) Du befindest Dich in der Abschlussphase Deines Studiums
Wenn Du Dich freiwillig versichern musst, kannst Du maximal 6 Monate lang einen sog. „Übergangstarif“ in Anspruch nehmen. In dieser Zeit bekommst Du einen günstigeren Beitrag in der freiwilligen Versicherung, um Dein Studium abschließen zu können. Inklusive Pflegeversicherung sind das knapp über 140 Euro.
 
b) Du bist dauerhaft freiwillig versichert
Wenn diese 6 Monate im Sondertarif vorbei sind und Du weiterhin studierst, musst Du Dich regulär freiwillig versichern. Die Höhe der freiwilligen Versicherung hängt von Deinen monatlichen Einkünften ab. Dabei geht die Krankenkasse immer von der Mindesteinkommensgrenze von 1050 Euro aus. Das heißt, dass Du mindestens 142,10 Euro plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung zahlen musst.
 

Mögliche Erweiterung der Altersgrenze

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Du auch mit mehr als 30 Jahren in der studentischen Krankenversicherung bleiben kannst. Das gilt zum Beispiel, wenn Du erst spät studiert hast, weil Du auf dem zweiten Bildungsweg ins Studium gekommen bist. Auch die Geburt eines Kindes, eine schwere Erkrankung oder die Pflege von Angehörigen werden als Verzögerungsgründe angesehen. Die Krankenkasse bewertet, ob und wie lange Du noch in der studentischen Krankenversicherung bleiben kannst. Du solltest Dich deshalb so früh wie möglich mit Deiner Versicherung auseinandersetzen.
 
Mit 37 Jahren (der Grund für diesen Zeitpunkt ist die Rechnung „30. Lebensjahr plus 14 Semester“) ist in jedem Fall aber endgültig Schluss mit den studentischen Krankenkassenbeiträgen.
 

Wie ist das mit den 14 Fachsemestern?

Ab dem 15. Fachsemester musst Du Dich freiwillig versichern. Hierzu solltest Du wissen, dass Fachsemester etwas anderes als Hochschulsemester sind. Sie beziehen sich immer auf den aktuellen Studiengang. Hast Du zum Beispiel 10 Semester Jura studiert, dann abgebrochen und danach mit Anglistik angefangen, bist Du wieder im ersten Fachsemester.
 

Werden die Fachsemester von Bachelor und Master zusammengerechnet?

Kompliziert wird es bei der Frage, wie das in Bezug auf Bachelor und Master ist. In der Regel werden auch im Master die Fachsemester wieder von vorne gezählt. Wenn es sich um den gleichen Studiengang handelt, zählen die Krankenkassen die Fachsemester jedoch zusammen. Dann darfst Du für Bachelor und Master zusammen nicht mehr als 14 Semester brauchen, um studentisch versichert zu sein.
 
Es gibt aber auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die durchgesetzt haben, dass die Krankenkasse den Master nicht zu den Fachsemestern aus dem Bachelor addiert hat. Hier gibt es gewissermaßen eine Grauzone. Viele Master entsprechen den Bachelorstudiengängen nicht komplett, zum Beispiel wird ein anderer Schwerpunkt gelegt. Dann kann es sich lohnen, es mit der Argumentation, dass die Fachsemester von vorne gezählt werden müssen, zu probieren.
 

Studentische Versicherung mit mehr als 450 Euro

Fall 4: Sozialversicherungspflichtig beschäftigt im Studium
 
In allen bisher vorgestellten Konstellationen gilt: Wenn Du regulär über 450 Euro im Monat verdienst und mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, also keinen Werkstudentenstatus hast, bist Du sozialversicherungspflichtig (und auch steuerpflichtig!) und musst Dich über Deinen Job versichern.
 
Wenn Du in der Familienversicherung bist oder die studentische Versicherung in Anspruch nehmen kannst, ist diese Möglichkeit vermutlich nicht sinnvoll. Wer ungewöhnlich viel verdient, arbeitet in der Regel auch dementsprechend viel, was zu einer Verzögerung des Studiums führen kann. Außerdem verfällt dann beispielweise auch der BAföG-Anspruch.
 
Wenn Du nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung sein kannst, hast Du leider nur die Möglichkeiten, Dich über einen Job zu versichern oder eine freiwillige Versicherung zu finanzieren, zum Beispiel über eine Selbstständigkeit.
 
Bisher sind wir immer von einem Vollzeitstudium ausgegangen, das heißt, dass Deine Hauptbeschäftigung nicht Dein Job, sondern Dein Studium ist. Wenn Du nebenberuflich in Teilzeit studierst, in die Versicherung über Deinen sozialversicherungspflichtigen Job der Regelfall.
 

Noch Fragen zur Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen?

Wenn Du noch Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema hast, kannst Du uns jederzeit gerne kontaktieren oder Dich in unserem Forum austauschen. Melde Dich in der modernsten Wissenschaftscommunity an, um das ganze Studium top informiert und begleitet zu werden – ob bei der Themensuche, Deinen Umfragen oder, oder, oder 😉
 
 
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