Arbeitslos Hartz 4 Praktikum
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Praktikum und Hartz 4

Kann man ein Praktikum beginnen, wenn gleichzeitig Hartz 4 /ALG 2 bezogen wird? In diese Situation kommen vor allem Studierende nach dem Abschluss. Erfahre alles zu den Regelungen!


Ein Praktikum nach dem Studium

Obwohl die Arbeitslosenquote unter Akademikern über alle Fachbereiche hinweg (ja, auch in den Geisteswissenschaften!) insgesamt sehr niedrig ist, kann der Berufseinstieg sehr schwer fallen. Dass das ziemlich normal ist, hilft in der akuten Situation leider nicht viel.
Das vermutlich größte Problem beim Einstieg in den Beruf: mangelnde Berufserfahrung. Je länger der erste Job auf sich warten lässt, desto größer wird auch die Lücke im Lebenslauf. In beiden Fällen kann ein Praktikum eine gute Entscheidung sein: So können gezielt relevante Skills nachgeholt werden und eine erste Station im Lebenslauf nach dem Studium verzeichnet werden.


Praktikum, Hartz 4 und Berufserfahrung

Obwohl ein Praktikum nach dem Studium in vielen Situationen eine gute Idee sein kann, stehen viele Absolventinnen und Absolventen vor einem großen Problem: Sie beziehen in der Übergangsphase zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wer diese Leistung bezieht, muss, das ist eine Grundvoraussetzung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Idealerweise verdienst Du natürlich im Praktikum Geld, mit dem Du in dieser Zeit Deine Miete und Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Allerdings muss der Mindestlohn erst bezahlt werden, wenn ein Praktikum länger als 3 Monate dauert – und ein solches bezahltes Praktikum muss erst einmal gefunden werden.


Es entsteht also ein Dilemma: Um möglichst schnell einen qualifizierten Job zu finden und damit den Leistungsbezug zu beenden, wollen viele Absolventinnen und Absolventen ein Praktikum beginnen. Dies ist aber durch den Leistungsbezug nicht möglich.


Warum ist ein Praktikum mit Arbeitslosenstatus nicht einfach erlaubt?

Um diese Frage zu beantworten, werfen wir einen Blick in den Gesetzestext, genau genommen ins Sozialgesetzbuch III, § 138:


(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und

  1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
  2. sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und
  3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).


Wer ein Praktikum absolviert, das mehr als 15 Stunden in der Woche umfasst, erfüllt den Grundsatz der Verfügbarkeit nicht.


Wie kann mit Hartz IV dennoch ein Praktikum absolviert werden?

Trotz der beschriebenen Schwierigkeit ist es nicht unmöglich, ein Praktikum zur Weiterbildung zu absolvieren, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst, zum Beispiel nach dem Studium. Schließlich ist das Jobcenter auch daran interessiert, dass Du möglichst schnell eine bezahlte Arbeit findest. Wenn Du einen Praktikumsplatz annehmen möchtest, ist das deshalb genehmigungspflichtig. Das heißt, dass Du mit Deiner Sachbearbeiterin/Deinem Sachbearbeiter sprechen und einen Antrag einreichen musst. Entscheidungsgrundlage ist hier Folgendes:


Das Jobcenter muss davon überzeugt sein, dass das Praktikum Dich unmittelbar für Deinen angestrebten Beruf qualifiziert und eine reale Chance besteht, dass Dir das Praktikum zu einem sozialversicherungspflichtigen Job verhilft.


Du solltest Dich daher gründlich vorbereiten und gut argumentieren. Stelle Dir dafür diese Fragen:


  • Welche Skills fehlen Dir, die Du im Studium nicht erlernt hast?
  • Welche Rückmeldungen hast Du zu bisherigen Bewerbungen bekommen?
  • Was genau beinhaltet das Praktikum? Welche Qualifikationen erwirbst Du?
  • Warum möchtest Du in genau diesem Unternehmen Erfahrungen sammeln?


Du musst überzeugend darlegen, dass das Praktikum tatsächlich zielgenau Deine „Lücken“ füllt und Du nicht nur Tätigkeiten ausübst, die Dir nicht helfen. Alternativ kannst Du auch versuchen, ein Praktikum in Teilzeit, das heißt bei unter 15 Stunden in der Woche, zu finden. Solche Praktika werden selten ausgeschrieben: Hier ist Eigeninitiative gefragt! So sammelst Du Erfahrung und hast gleichzeitig Zeit für Bewerbungen.


Hartz 4 und Praktikum nach dem Studium: Das solltest Du beachten

Dass Praktika in der Arbeitslosigkeit nicht per se erlaubt sind, hat durchaus einen guten Grund: Das Verbot schützt vor Missbrauch. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen Arbeitslose als Praktikanten beschäftigen und so reguläre Arbeitsplätze reduzieren. Du solltest deshalb nach dem Studium auch für dich selbst darauf achten, dass Du im Praktikum nicht nur Arbeiten verrichtest, die irgendwo liegen bleiben, sondern Dich das Praktikum auch wirklich voranbringt.


Übrigens: Das Thema „Arbeitslosigkeit nach dem Studium“ besprechen wir auch in einem Thread unseres Forums. Registriere Dich und diskutiere als Teil der Thesius-Community mit!



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