Studiengebühren in Deutschland
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Studiengebühren: die wahrste Wahrheit

Studiengebühren sind in Deutschland abgeschafft, oder? Und was war nochmal der Semesterbeitrag? Hier erfährst Du, wieso Du was zahlen musst und warum es doch Studiengebühren in Deutschland gibt.
 

Der Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag gehört nicht zu den Studiengebühren. Mit Deinem Semesterbeitrag trägst Du dazu bei, dass das Studierendenwerk, die Studierendenvertretung und das Semesterticket finanziert werden. Das Studierendenwerk organisiert unter anderem Deine Mensa, die Wohnheime und die psychologische Betreuung für Studierende. Die Studierendenvertretung (oft AStA) vertritt die Studierenden Deiner Hochschule. Das Teuerste in diesem Beitrag ist das Semesterticket. Studiengebühren hingegen werden an die Hochschule gezahlt und sollen dazu beitragen, dass das Studium finanziert wird. Allgemeine Studiengebühren sind in allen Bundesländern Deutschlands abgeschafft. Dennoch müssen manche Studierende zahlen.
 

Verwaltungskosten

Nochmal davon zu unterscheiden sind Verwaltungskostenbeiträge, Rückmeldegebühren oder Immatrikulationskosten, die auf die Studierenden zukommen. Diese haben aber nichts mit den Kosten des Semesterbeitrags zu tun. Sie können in den meisten Bundesländern zusätzlich erhoben werden. Rechtlich gehören sie aber, obwohl sie an die Hochschulen gezahlt werden, nicht zu den Studiengebühren.
 

Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer und Senioren

Zusätzlich gibt es noch Gebühren für bestimmte Personengruppen. In Sachsen sind schon seit 2013 Studiengebühren für Personen aus dem außereuropäischen Ausland möglich. Die HMT Leipzig beispielsweise verlangt pro Semester 1.800 Euro. 1.500 Euro pro Semester sollen es ab dem Wintersemester 2017/18 in Baden-Württemberg sein. Und auch in NRW  haben sich die CDU und FDP auf diese Abgabe in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
 
Auch Senioren werden in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und in Thüringen zur Kasse gebeten. Ab dem 55. Lebensjahr zahlt man im Saarland 50 bis 500 Euro pro Semester. In Thüringen kommen die Gebühren auf Studierende zu, die ihr 60. Lebensjahr vollendet haben. In Rheinland-Pfalz zählt man schon ab 50 Jahren zu den Senioren.
 

Zweitstudium, Langzeitstudierende und berufsbegleitende Studiengänge

Andere Bundesländer nehmen Gebühren von Langzeitstudierenden und Personen mit einem Zweitstudium. Hierzu gehören das Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Als Langzeitstudierende zählen hier diejenigen, die nach der Regelstudienzeit noch länger als vier Semester studieren. Im Saarland können die Hochschulen entscheiden, ob sie Gebühren erheben. In Sachsen-Anhalt und Sachsen sind es bis zu 500 Euro, die sowohl für das Zweitstudium als auch für das Langzeitstudium erhoben werden.
 
Ab dem 15. Semester kostet das Studium in Bremen 500 Euro. In Niedersachsen hat man nach der Regelstudienzeit noch sechs und in Thüringen vier Semester, um das Studium abzuschließen. Für ein Zweitstudium zahlt man in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg hingegen 650 Euro pro Semester. Wer neben dem Beruf noch studieren will, muss in Sachsen-Anhalt und Bayern manchmal eine Gebühr bezahlen. In Baden-Württemberg hingegen zahlt man verpflichtend um die 500 Euro im Monat.
 

Auf nach Schleswig-Holstein!

Das Bundesland ganz im Norden Deutschlands ist das einzige, das in keiner Art Studiengebühren erhebt. Weder für die Verwaltung, noch für Personengruppen oder besondere Umstände werden Abgaben fällig.
 
Du studierst nicht in Schleswig-Holstein und möchtest Dir wenigstens ein paar Steuergelder zurückholen? Dann schau doch hier vorbei.
 
 
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