"Uniwahlen!" heißt für Dich nur gratis Waffeln? Warum Du trotzdem wählen gehen solltest, welches Gremium überhaupt gewählt wird und wer zur Wahl steht...
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Uniwahlen – Eine Führung duch den Dschungel der studentischen Selbstverwaltung

Ein- bis zweimal im Jahr herrscht an den meisten Hochschulen Ausnahmezustand: Die Wege sind mit Plakaten vollgestellt, die Flyerflut nimmt zu, vor den Hörsälen werden je nach Jahreszeit kostenlos Wassereis, Waffeln oder Glühwein verteilt – es sind Wahlen! Doch welches Gremium wird überhaupt gewählt, wer steht dabei zur Wahl und was hast Du damit zu tun? Wir erklären es Dir!

Eine wichtige Frage zuerst:

 

Was ist eine (verfasste) Studierendenschaft?

Der Begriff Studierendenschaft bezeichnet zunächst die Gesamtheit aller an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden. Verfasst ist eine Studierendenschaft dann, wenn es eine gesetzlich geregelte demokratische Vertretungsstruktur der Studierenden gibt. Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist dann eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die von allen Studierenden gebildet wird. Die VS hat Finanzhoheit. Das bedeutet, dass von ihren Mitgliedern Beiträge erhoben werden können, die dann von der von ihnen gewählten Vertretung verwaltet werden. Inzwischen sind die Studierendenschaften in allen Bundesländern außer in Bayern verfasst. Dort haben sich verschiedene unabhängige Studierendenvertretungen gebildet. Zum Teil gibt es auch in den anderen Bundesländern besondere Regelungen – so ist es beispielsweise in Sachsen möglich, aus der VS auszutreten.

 

Die Uniwahlen

Im Folgenden stellen wir Dir die verschiedenen Wahlen, an denen Du Dich an Deiner Hochschule beteiligen kannst, vor. Allgemeinverbindliche Aussagen sind allerdings nicht möglich – je nach Bundesland und Größe der Hochschule existieren nicht alle Gremien, es gibt konkurrierende Bezeichnungen und die Wahlordnungen unterscheiden sich, was zu verschiedene Wahlmodalitäten führt. Wer genau wissen will, wie das alles an der eigenen Hochschule abläuft, wird also nicht darum herumkommen, die entsprechenden Satzungen und Ordnungen zu lesen, denn die konkrete Struktur sieht an jeder Hochschule anders aus. Die folgenden Punkte sind jedoch eine gute Orientierungsmöglichkeit.

 

  • Studierendenparlament und Allgemeiner Studierendenausschuss

    Das Studierendenparlament, kurz StuPa, setzt sich allein aus Studierenden zusammen und wird auch nur von Studierenden gewählt. Es ist das höchste beschlussfassende Gremium der Verfassten Studierendenschaft. Die Amtsperiode dauert normalerweise ein Jahr. Häufig treten Listen an, die von Hochschulgruppen aufgestellt werden, die Parteien nahe stehen und von diesen als hochschulpolitische Vertretung anerkannt werden. Üblicherweise stellen sich aber auch parteiunabhängige Listen und Einzelpersonen zur Wahl. Das Studierendenparlament wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und kontrolliert diesen, entsendet Mitglieder in verschiedene Ausschüsse, beschließt den Haushalt der Verfassten Studierendenschaft und entscheidet über die Anträge, die die antragsberechtigten Mitglieder des Parlaments einbringen.

    Wie bereits erwähnt, wählt das Studierendenparlament den Vorstand sowie die Referentinnen und Referenten des  AStA. Welche Referate im AStA zu besetzen sind, ist in der Regel nicht festgelegt und kann in jeder Legislaturperiode neu entschieden werden – „Klassiker“ sind zum Beispiel das Referat für Politische Bildung, das Verkehrsreferat oder das Referat für Hochschulpolitik, ein Muss ist das Finanzreferat. Überträgt man dies auf das politische System der Bundesrepublik, entspricht das Studierendenparlament also dem Bundestag, der AStA der Regierung und die einzelnen Referate den Ministerien. Der AStA organisiert beispielsweise bildungspolitische und kulturelle Veranstaltungen, unterstützt Hochschulgruppen, organisiert Events wie Sommerfeste oder finanziert verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.

 

  • Studierendenräte

    Statt eines Studierendenparlaments gibt es an einigen Universitäten, vor allem in den neuen Bundesländern, einen sog. Studierendenrat, kurz StuRa. Die Bezeichnung Studierendenrat wird allerdings nicht einheitlich verwendet – an vielen Hochschulen wird der Begriff anstelle von Studierendenparlament genutzt, es handelt sich also lediglich um eine sprachliche Abweichung. Häufig bezeichnet der Begriff jedoch ein Modell, in welchem es keine hochschulweiten Wahlen gibt, sondern die Mitglieder des StuRa aus den Fachschaftsräten stammen. Dieses System ist in Sachsen im Landesgesetz verankert. An anderen Universitäten nimmt der StuRa die Aufgaben von StuPa und AStA gleichzeitig wahr und vereint somit Legislative und Exekutive.

 

  • Fachschaftsrat

    Während Studierendenschaft die Gesamtheit aller an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden bezeichnet, bezieht sich Fachschaft je nach Organisation auf die Studierenden eines Instituts, einer Fakultät oder eines Fachbereichs – innerhalb der Studierendenschaft gibt also eine Fachschaft Mathematik, eine Fachschaft Germanistik etc. Auch Fachschaften wählen eine Vertretung, die meist als Fachschaftsrat bezeichnet wird. Die Wahlen finden häufig auf Vollversammlungen zu Semesterbeginn, zu denen alle Studierenden eines Faches eingeladen sind, statt. Im täglichen Sprachgebrauch wird der Fachschaftsrat häufig einfach als „die Fachschaft“ bezeichnet.

 

  • Senat

    Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Hochschule. Welche konkreten Aufgaben er wahrnimmt und wie genau er zusammengesetzt ist, wird im jeweiligen Landeshochschulgesetz geregelt. Der Senat hat grundsätzlich weitreichende Aufgaben wie die Erlassung von Ordnungen oder die Einrichtung von neuen Studiengängen. In ihm sind die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule vertreten. So gibt es unter anderem Mitglieder aus dem akademischen Mittelbau, aus den Reihen der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch aus der Studierendenschaft. Die studentischen Mitglieder werden bei den Senatswahlen von allen Studierenden gewählt. Die Modalitäten sind hierbei unterschiedlich – an manchen Hochschulen treten auch hier Listen an, an anderen stehen Einzelpersonen zur Wahl.

 

  • Fachbereiche

    Eine Hochschule gliedert sich in verschiedene Fachbereiche oder Fakultäten, in denen meist mehrere Fächer bzw. Institute zusammengefasst sind. Der Fachbereichsrat entscheidet beispielsweise über die Verwendung der dem Fachbereich zustehenden Mittel, ist zuständig für Fragen im Bereich Forschung und Lehre und wählt den Dekan. Auch bei den Wahlen zum Fachbereichsrat bzw. den Wahlen zum Fakultätsrat werden neben anderen Statusgruppen studentische Vertreterinnen und Vertreter gewählt.Wenn Du Dir also einen Überblick über die Aufgaben der verschiedenen Gremien und das System an der eigenen Hochschule verschafft hast, ist das alles gar nicht mehr so kompliziert.

 

Wir wünschen einen guten Durchblick bei der nächsten Wahl!

 

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